Das Kreuz in Klassenzimmern

 

Spätestens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 ist rechtlich unstrittig, dass Kreuze in staatlichen Pflichtschulen gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Ausgenommen sind lediglich Räume, die überwiegend dem Religionsunterricht dienen.

Trotzdem finden sich Kreuze in Schulzimmern auch heute noch, vor allem in katholischen Gegenden. Darauf angesprochen berufen sich Befürworter auf Tradition und Gewöhnung und behaupten, dass es niemanden störe. Eine Initiative, Kreuze zu entfernen, kann allerdings überraschend heftigen Widerstand zur Folge haben. So harmlos ist die Kreuzfrage also nicht. In „Kruzifixstreit“ habe ich sie daher zum „Aufhänger“ genommen, das Verhältnis von Religion und Schule ausführlich darzustellen.

Warum ist es wichtig, diese Tradition zu hinterfragen? Das Klassenzimmer ist ein staatlich-öffentlicher Raum, der durch das Kreuz mit dem Christentum in Beziehung gesetzt wird. Der symbolische Gehalt des Kreuzes, die vermeintliche Erlösungstat Christi durch seine Todes-Passion, ist Nichtgläubigen schwer vermittelbar. Damit bleibt der Effekt einer Dauerwerbung für die Verbindung von Staat und christlicher Religion und ihrer Vertretung durch die Kirchen.

Angesichts wachsender weltanschaulicher Vielfalt wird es zukünftig immer wichtiger, uns als offene Gesellschaft zu begreifen, deren gemeinsames Band in der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen oder im Grundgesetz formuliert ist. Religiöse oder weltanschauliche Identifikationen sind Privatangelegenheit der Bürgerinnen und Bürger. Der Staat schützt diesen sensiblen persönlichen Bereich und die religiöse Praxis in Gemeinschaften, identifiziert sich aber weder mit einer christlichen, noch einer islamischen oder atheistischen Weltsicht. Seine Wertebasis ist ein übergreifender säkularer Konsens, der im Grundgesetz seinen Ausdruck findet und global durch die UNO vertreten ist.

Die Gewöhnung an Kreuze im öffentlichen Raum ist daher rückwärtsgewandt. Gerade dort, wo die nachfolgende Generation sozialisiert wird, sollten die Vorzeichen einer friedensfähigen, offenen Gesellschaft präsent sein. Eine Möglichkeit wäre, das Emblem der Vereinten Nationen mit einigen wichtigen Artikeln der Menschenrechts-Charta aufzuhängen, wozu die Bilder dieses Textes anregen sollen.

Die Klarstellung des Kruzifix-Beschlusses hatte nur zur Folge, dass keine neuen Kreuze aufgehängt werden dürfen, und dass Eltern das Recht haben, ein Abhängen des Kreuzes im Unterrichtsraum ihrer Kinder zu bewirken. Sie müssen dies bei der Schulleitung beantragen. Die Schulleitung ist verpflichtet, den Antragsteller gegenüber den unterrichtenden Lehrern und allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft anonym zu halten. Ob dies immer gelingt, steht auf einem anderen Blatt. Unschön an dieser politischen Praxis ist, dass die Initiative in dieser vielfach heiklen Angelegenheit dem schwächsten Glied im Schulsystem überlassen wird, den vom Wohlwollen der Lehrer und Mitlernenden abhängigen SchülerInnen und ihren Eltern. Das ist einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nicht würdig!

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© Ulf Faller